Schiessordnung Novelle 2018/2019


§ 1 ALLGEMEINES

Der Abstand von der Abschussstelle bis zum Hasenkreuz hat 21m zu betragen. Der „Hase“ besteht aus Hartholz und muss schwarz eingefärbt sein!! Die Hasengröße beträgt 6cm x 6cm x 6cm; Eine 10 Meter Marke muss auf jeder Seite der Bahn angebracht sein. Der Hase darf nicht beschädigt sein und ist bei einer auftretenden Beschädigung sofort zu tauschen!!!


§ 2 EISFLÄCHE

Die Beleuchtung muss ausreichend sein; die Oberfläche des Eises muss sich im einwandfreien Zustand befinden. Die „Wände“ (Banden) sind bespielbar zu halten und dürfen nicht aus eisfremdem Material bestehen, das möglicherweise die Schussbahn des Stockes behindert. Ausnahme Reith: ,,In Reith gibt es keine bespielbaren  Banden, daher spielt das EC. Reith Team, die Heimspiele auf einer von den Reitherinnen bestimmten „Auswärtsbahn“!!!


§ 3 AUFZEIGER

Die Aufzeigerinnen und Aufzeiger beim Damen und Herren Bezirkscup (maximal zwei Personen pro Team) sowie bei den Vierermannschaftsbewerben (jeweils ein/e Spieler/In pro Mannschaft) müssen vor Beginn des Spiels bekanntgegeben werden. Die namhaft gemachten Personen sind dazu berechtigt, vom ersten bis zum letzten Schuss Anweisungen an ihre Mitspieler/innen zu geben. Nur diesen Damen und Herren ist es gestattet, vor der Schussabgabe die 10m Marke von der Abspielstelle aus in Richtung Ziel zu überschreiten!!! Für alle anderen Cupteammitglieder, vor allem aber auch für alle anderen Damen- sowie Herren – Vierermannschaftsteilnehmer gilt: ,,Nur wer seinen Versuch bereits abgegeben hat, darf die 10m Marke überschreiten, hat dann aber so schnell wie möglich die komplette Sportfläche zu verlassen!!! Beim Messen haben sich nur die dafür vorgesehenen Aufzeiger oder Offiziellen auf der Eisfläche zu befinden!!!


§ 4 Aufhalten von Stock oder Hase außerhalb der Bahn:

Wird ein Stock oder Hase außerhalb der Bahn aufgehalten, verbleibt er an Ort und Stelle!!!


§ 5 Spielberechtigung innerhalb einer Sportsaison

Spielerinnen und Spieler sind innerhalb einer Schwergewichtseisschützensaison, nur für einen Verein spielberechtigt. Ein Antritt beim Bezirkscup oder bei einer Meisterschaft verpflichtet die jeweilige Person dazu, die gesamte Spielsaison für diesen Verein anzutreten. Eine Zuwiderhandlung wird mit sofortiger Disqualifikation geahndet.


§ 6 Veränderung Stock oder Hase (aufhalten auf der Bahn)

Wird ein Stock oder Hase aufgehalten, ist dies zum Vorteil des nicht Verursachers. Das heißt: ,,Wird von einem Spieler oder einem Unbeteiligten, der sich zu Unrecht auf der Eisbahn in Schussrichtung nach dem Hasenkreuz befindet, der Stock oder Hase aufgehalten, so bedeutet das den Verlust der Kehre für die Mannschaft des Verursachers!!!


§ 6a Veränderung Stock oder Hase: (durch Einflüsse von außen)

Fällt von Dritten, nicht am Spiel beteiligten Personen etwas auf die Sportfläche und wird dadurch die Lage eines Stockes oder des Hasen verändert, dann muss die Kehre wiederholt werden! Ist ein Mannschaftsmitglied von einem der beiden Teams dafür verantwortlich, dass eine Spielsituation von außen verändert wird, so fällt die Kehre dem nicht Verursacher zu! Begründung: Spielerinnen und Spieler sind in die Pflicht zu nehmen, darauf zu achten, dass Störungen des Spielgeschehens von außen vermieden werden!


§ 7 Aufhalten vom Stock oder Hasen vor Beendigung der Kehre

Wird der Hase oder ein Stock aufgehalten bzw. verschoben, bevor die Kehre beendet ist, so fällt diese Kehre dem nicht Verursacher zu. Diese Regelung gilt auch beim Messen!!! (Ausnahmen §§ 4 und 17)


§ 8 Verpflichtung zum Messen

Messen muss immer der Moar jener Mannschaft, die den letzten Schuss abgegeben hat, der zur Entstehung der messbaren Situation führte. Bei Maßgleichheit nach dem Messen bleibt immer jenes Team im Vorteil, das vor dem Eintritt der entstandenen Situation näher gelegen ist.


§ 9 Alle Stockteile messen

Solange sich alle Stockteile an der Stockeinheit befinden, misst immer der Teil, der dem „Hasen“ am nächsten liegt. Dabei ist es egal, ob es sich um den Stiel, den Stock oder um eine Auflage (Lege) handelt.


§ 10 Behandlung der Stöcke

Liegt ein Stock und misst ein Teil davon, so bleibt er liegen, misst er nicht, so wird er in Richtung Schusslauffläche aufgestellt. Achtung: „Besteht durch das Aufstellen des Stockes, die Gefahr einen anderen Stock oder den Hasen zu verschieben so bleibt der Stock liegen, auch wenn er nicht misst!!!“


§ 11 Behandlung der Stockauflagen

Beim Stock, der misst, bleiben die „Legen“ wo sie sind. Bei allen anderen Stöcken müssen die Spielführer oder Aufzeiger auf Wunsch des jeweiligen Gegners die Legen in die richtige Grundstellung auf die Stöcke setzen. Eine nicht Folgeleistung dieses Wunsches durch den Gegner, bevor der nächste Schuss abgegeben wurde, führt zum automatischen Verlust dieser Kehre.


§ 12 Zerbrochener „Hase“

Bricht ein „Hase“ während der Kehre, so misst das größte Bruchstück. Das bleibt somit auch bis zum Ende der Kehre im Spiel. Bei Gleichheit der Bruchstücke muss die Kehre wiederholt werden!!!


§ 13 Tauschen des Stockes

Der Eisstock darf während des gesamten Spiels nicht getauscht werden, ausgenommen ein Stock wird während des Wettkampfes spieluntauglich (z.B. Stiel oder Stockbruch)


§ 14 Stockbruch

Ein während des Schusses zu Bruch gegangener Stock ist gültig, wenn er die 10m zur Gänze überquert hat. Bei Nichterreichen der 10m Marke darf der Schuss mit einem neuen Stock noch einmal ausgeführt werden. Auf Wunsch kann mit dem neuen Sportgerät in die Gegenrichtung des Spiels ein Probeschuss durchgeführt werden.


§ 15 Stockverwechslung

Macht eine Sportlerin oder ein Sportler einen Versuch mit einem Eisstock, der von einem Mannschaftsmitglied des eigenen Teams oder vom Team des Gegners stammt: ,,so ist diese Kehre sofort der gegnerischen Mannschaft, dieser Akteurin oder dieses Akteurs gut zu schreiben!!!


§ 16 Gleitfähigkeit des Stockes

Die Gleitfähigkeit des Stockes darf während des Cupspieles nicht verändert werden. Das heißt: ,, Bei den Herren ist das Schrauben der Stöcke nach Beginn eines Cupspieles genauso verboten, wie es bei den Damen das Verbot gibt, eine Laufsohle während des Cupabends zu wechseln. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Regel
führt zum sofortigen Verlust der zu beginnenden oder der laufenden Kehre. Bei den Vierermannschafts- und den Einzelmeisterschaftsbewerben kann die Gleitfähigkeit der Sportgeräte selbstverständlich nach jedem beendeten Spiel, nicht aber nach jeder beendeten Kehre verändert werden! Auch hier gilt: ,,Eine Zuwiderhandlung ergibt den Kehrverlust!!!“


§ 17 Schiedsgericht

Bei den Bezirksmeisterschaften werden die Schiedsrichter Vorort bestimmt. Die Entscheidungen der Schiedsrichter sind Tatsache und diese sind so wie sie gefällt werden, zu akzeptieren!!! Bei Uneinigkeit zwischen den beiden Teams an Cupabenden kann beim Bezirksobmann ein unabhängiger Dritter aus dem Bez. Verbandteam angefordert werden. Es gilt: ,,passiert diesem Unparteiischen beim Messen ein Missgeschick und wird dadurch die Lage des Hasen oder des Stockes verändert, so wird die ganze Kehre wiederholt!


§ 17b Wertungsblatt Einträge

Bei den Einzel- und den Vierermannschafts- Bezirksmeisterschaften, sowie beim Bezirkscup haben die jeweiligen Mannschaftsführer/Innen darauf zu achten, dass die Einträge auf den Wertungsblöcken oder Mannschaftszetteln korrekt durchgeführt werden. Mit der Unterschrift, bestätigt man die Korrektheit des Endergebnisses. Damit sind diese Ergebnisse unumstößlich gültig und nachträgliche Reklamationen werden nicht mehr anerkannt.


§ 18 Veränderung vor der Entscheidung des Schiedsrichters

Verändert eine Sportlerin oder ein Sportler vor der Entscheidung des Schiedsrichters über den Sachverhalt einen Stock oder den „Hasen“, dann bedeutet das automatisch den Verlust der Kehre für die Verursacher.


§ 19 Cupzusatz

Der Spieltag für den Damen- und Herrencup wird jährlich durch den Bezirkverband Ausschuss beschlossen. Je nach Vereinbarung wird sowohl für den Damen, als auch für den Herrenbewerb ein wöchentlicher Abspieltag fixiert. Die Termine die im Cupspielplan angegebenen werden, sind grundsätzlich einzuhalten. Mit in Kraft Treten der Schiessordnung – Novelle 2008/2009, fiel die Zusatzregelung für Damen. Daher dürfen ab jetzt weder bei den Damen, noch bei den Herren Aufzeiger namhaft gemacht werden, die sich nicht selbst an den Cupspielen beteiligen. Aufzeiger, die nicht mitspielen, egal ob männlich oder weiblich, gelten als zusätzliche Spieler und sind strikt verboten!!!


§ 20 Verschiebung der Cupspiele

Nur witterungsbedingte Verschiebungen, die durch die Unbespielbarkeit der Natureisbahnen hervorgerufen werden, sind akzeptierbare Verschiebungen. Es gilt: Bei nicht Bespielbarkeit der Eisfläche am dafür vorgesehenen Spieltag, ist ein neuer Spieltermin innerhalb der für diese Partie vorgesehenen Spielwoche zu vereinbaren. Ist die eigene Heimbahn auch an diesem Tag nicht benützbar, so hat man den Bewerb auf der Heimbahn des Gegners zu absolvieren!!! Nachtragsspiele nach der letzten offiziellen Spielrunde der Saison sind ungültig und werden nicht mehr gewertet!!! Hat eine Mannschaft nach der letzten Spielrunde um zwei Spiele weniger ausgetragen, als die Mehrheit der anderen Teams, so wird diese komplett aus der Wertung genommen.


§ 21 Das Anrecht auf einen Probeschuss

Spielerinnen und Spieler, die nach Beendigung einer Cupspiel Kehre oder einer Kehre beim Vierermannschaftsbewerb übrig bleiben, haben das Recht in dieser Kehre einen Probeschuss abzugeben. Die Aufzeiger haben die Durchführung dieser Versuche zu gewährleisten, und müssen aufgrund der Verletzungsgefahr ihre Spieler, die außerhalb der Eisfläche warten daran hindern, die Spielfläche vor dem Ende der abgegebenen Probeversuche zu betreten.


§ 22a Die Cupmannschaften sind wie folgt geregelt I

Jedes Damencupteam besteht aus mindesten 8 Spielerinnen und jedes Herrencupteam aus mindestens 10 Spielern. Ausgenommen davon sind: Vereine die vor der JHV des jeweiligen Spieljahres um eine Sonderfallregelung ansuchen. Diese Cupmannschaften dürfen bei den Herrencupbewerben mit 8 Mann spielen. Bei einem Antritt mit nur 7 Spielern oder noch weniger gilt auch für diese Vereine die Antrittsregelung in Unterzahl! §22 b.


§ 22b Die Cupmannschaften sind wie folgt geregelt II

Je nach Vereinbarung mit dem Gegner kann die Anzahl der Cupteilnehmer/innen nach obenhin beliebig erweitert werden. Mixed Mannschaften sind nicht gestattet! Ein Spiel kann jederzeit auch in Unterzahl durchgeführt werden. Die Mannschaft, die in Unterzahl antritt, darf allerdings keinen Zusatzstock verwenden. Das heißt: “Ist ein Damenteam nicht in der Lage 8 Spielerinnen oder ein Herren Team 10 Spieler (Ausnahme Sonderfallregelung §22) für das jeweilige Cupspiel zu motivieren, so spielt er diese Partie in Unterzahl, ohne Zusatzstock, also zum Beispiel mit sechs Spielerinnen gegen die acht des Gegnerteams!!!“


§ 23a Die Damen und Herren Vierer Bezirkmeisterschaften

werden bei der Damen Bezirksmeisterschaft unter den angemeldeten Teams im Spielmodus „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen. Die Herren Meisterschaft wird bis 16 Mannschaften, im Spielmodus „Jeder gegen Jeden“ auf vier Bahnen ausgetragen. Ist die Austragung der Herren Bezirksmeisterschaft, aufgrund von widrigen Witterungsverhältnissen auf vier Bahnen in Fieberbrunn nicht möglich oder es werden mehr als 16 Mannschaften angemeldet, wird die Vorrunde der Meisterschaft in zwei möglichst gleich großen Gruppen gespielt. Die Sieger und die Zweitplatzierten der Vorrundengruppen steigen in das Halbfinale auf.

 

Die beiden Halbfinalspiele „1. Blau gegen 2. Rot“ und umgekehrt werden an dem bei der Auslosungssitzung ausgelosten Ort ausgetragen. Die beiden Sieger dieser Halbfinalis spielen anschließend am selben Ort um den Bezirksmeistertitel und um Rang 2. Die beiden Verlierer der Halbfinalpartien duellieren sich um die Ränge 3 und 4. Die weiteren Reihungen ergeben sich aus den erbrachten Leistungen in der jeweiligen Vorrundengruppe.


§ 23b Austausch Spieler Regelung

Für die Bezirksmeisterschaften und das Pokalpreiseisschießen, wird der Austausch einer Spielerin oder eines Spielers gestattet. Aber eine neuerliche Zurückwechslung des ausgetauschten Mannschaftsmitgliedes und die Einwechslung weiterer Spieler/innen sind nicht erlaubt und führen bei Zuwiderhandlung, zur sofortigen Disqualifikation der Mannschaft!


§ 24 Die Bezirks - Einzelmeisterschaft

Für diese Meisterschaften sind je nach Anmeldungen zwei bis drei Spieler/Innen pro Verein, plus die weiblichen und männlichen Titelverteidiger des Vorjahres sowie die Aktuellen w. und m. U-23 Meister spielberechtigt. Jede/r Spieler/In spielt dabei mit drei Stöcken gegen die zugelosten Kontrahent/Innen. Für das Spielsystem der Damen und Herren Einzel BZM ist § 23a anzuwenden!


Wir hoffen, dass mit dieser Novelle der Schießordnung, sowohl den Damen als auch den Herren

die nötige Grundlage für kameradschaftliche und faire Wettkämpfe geboten wird.


Stock Heil!!!


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Kontakt

Andi Aberger

Bezirksobmann des Verbandes

Fieberbrunnerstrasse 3

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+43 (0) 660 1974832

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